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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

 

Das Familienrecht ist ein hoch emotionales Gebiet, in welches man sich als Anwalt und Anwältin mit gutem Fingerspitzengefühl begeben sollte. Vor allem im Rahmen der sogenannten Erstberatung nehme ich mir daher ausreichend Zeit, um Ihre Befindlichkeiten und den konkreten Beratungs- und Handlungsbedarf herauszuarbeiten.

 

Auch wenn Sie noch hinsichtlich Ihrer Trennung und/oder Scheidung keine Entscheidung getroffen haben, ist es wichtig, die Rechtslage so frühzeitig wie möglich zu kennen, um sich ggf. vor bösen Überraschungen zu schützen.

 

Da es um einen sehr sensiblen Bereich geht, ist Vertrauen sehr wichtig. Ich setze mich für eine längerfristige Betreuung und Begleitung in der schwierigen Phase ein.

Wichtig ist das offene Wort auf beiden Seiten. Nur so kann optimal geholfen werden.

MEDIATION

Mediation ist ein wichtiger und interessanter Weg, bei Konflikten jedweder Art, ohne den Rechtsweg zu bestreiten, eine gemeinsame Lösung herauszuarbeiten.

 

Bei Interesse kann ich Sie in einem kurzes Gespräch über den Ablauf einer Mediation informieren. Dabei kann ggf. schon am Telefon festgestellt werden, ob die Mediation geeignet ist. Eine Mediation setzt voraus, dass die Parteien offen für das Verfahren sind und freiwillig daran teilnehmen.

 

Grundsätzlich ist die Mediation bei allen innerfamiliären Konflikten geeignet, ebenso bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwischen Vermieter und Mieter, bei Nachbarstreitigkeiten und auch in erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Bandbreite ist sehr groß.

 

Mediation bedeutet selbstverständlich nicht, dass auf anwaltlichen Rat komplett verzichete werden soll. Im Gegensteil: häufig ist es sogar sinnvoll, sich zur rechtlichen Beurteilung der Chancen und Risiken vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Dann ist es realistischer in einem, gerne auch in Begkeitung der jeweiligen Anwälte, Mediationsverfahren, aufeinander zuzugehen.

MIETRECHT UND WEG-RECHT

Das Mietrecht befasst sich mit allen Themen rund um das Wohnraummietverhältnis, aber auch das gewerbliche Mietverhältnis, das sogenannte Geschäftsraummietverhältnis.

Hierbei liegen die häufigsten Probleme im Bereich der Vertragsanbahnung und der Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sei es, dass der Vermieter oder der Mieter kündigt.

Um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Rat einzuholen. Dies ist vor allem wichtig bei Fragen zum Thema Durchführung der Schönheitsreparaturen, Beachtung von Kündigungsfristen und Berechnung dieser.

 

Bitte beachten Sie auch, dass es sinnvoll ist, bereits im Stadium der außergerichtlichen Korrespondenz, sich anwaltlichen Rat zu holen. Nur so können rechtzeitig mögliche Prozessrisiken ausgelotet werden.

 

Um ganz sicher zu gehen, sollte vor Unterzeichnung eines Mietvertrages, der in der Regel beide Parteien langfristig aneinander bindet, anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten, die Sie als Wohnungseigentümer haben. 

ERBRECHT

Im Erbrecht gibt es zwei wesentliche Bereiche zu unterscheiden, und zwar den Erbfall und die Vorkehrungen, die für den Erbfall getroffen werden.

Vor dem Erbfall kann ich SIe im Rahmen der Gestaltung der Vermögensnachfolge und bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages anwaltlich beraten.

Sollte ein Erbfall eingetreten sein und Sie Erbe geworden sein, dann kann ich Sie beim Erbscheinsverfahren, bei der Bewertung des Erbes und der Auseinandersetzung mit Miterben und Pflichtteilsberechtigten unterstützen und vertreten.

Sollten Sie "nur" Pflichtteilsberechtigter sein, kann ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche anwaltlich unterstützen. 

ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei Ihren Ansprüche und Rechten gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sei es, dass Ihnen gekündigt worden ist oder Sie eine Abmahnung erhalten haben. Auch für die Fälle, in denen Ihr Gehalt nicht vollständig ausgezahlt worden ist oder Ihr Arbeitsverhältnis einseitig umgestaltet werden soll und Sie z.B. versetzt werden sollen, können Sie sich an meine Kanzlei wenden. 

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Mediation
Mietrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
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